Am 28.01.2021 veröffentlichte das Berliner Wohnungsunternehmen degewo AG eine Pressemitteilung, wonach ein ehemals für Einfamilienhäuser vorgesehenes Gelände zukünftig mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden soll.
Das Problem dabei: die Infrastruktur kann nicht mithalten. Die geplante Verdichtung hat zur Folge, dass die freien Baugrundstücke zukünftig mit der dreifachen Menge an Wohneinheiten bestückt würden. Der Kollaps der Infrastruktur ist absehbar.
Bereits jetzt ist die Schule im Einzugsgebiet an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Wer einen Kita-Platz sucht, erhält meist nur einen Platz auf der Warteliste. Die nächste BVG-Bushaltestelle ist rund einen Kilometer entfernt. Der Bus fährt nur im 20-Minuten Takt und ist während des Berufsverkehr gut gefüllt. Morgens einsteigen mit Kinderwagen kann beim vollen Bus schnell zu einem Problem werden. Die Zufahrt zum Wohngebiet mit Auto erfolgt zum großen Teil über schmale Wohngebietsstraßen. Teils unbefestigt und ohne Bürgersteig. Die BVG schickt ihre Busse hier nicht lang: zu schmal hieß es.
Ein Termin bei einem Allgemeinarzt bekommen? „Wir nehmen keine neuen Patienten!“ – dies hört man bei fast jedem Versuch. Gleiches gilt für einen lokalen Kinderarzt oder Facharzt. An dieser Stelle ist Berlin nicht nur Mahlsdorf, sondern infrastrukturell ganz klar Dorf.
Eine Bevölkerungsverdichtung in diesem Wohngebiet wird nach Ansicht vieler Anwohner nicht funktionieren. Ein Blick auf des Vorhaben der degewo AG führt oft zu unverständlichem Kopfschütteln. Andere sind verärgert darüber und sehen in den Planungen nicht mehr als ein reflexartiges Handeln mit dem Ziel: möglichst Wohneinheiten zu generieren. Die damit verbundenen praktischen und sozialen Probleme scheinen vernachlässigt.
Aus diesen Gründen haben sich die Anwohner des Wohngebietes zur Bürgerinitiative Bisamstraße zusammengeschlossen mit dem Ziel, eine Bebauung zu erreichen, die vom Einzugsgebiet und dessen Infrastruktur auch getragen werden kann. Eine Bebauung, wie sie dem Tenor des B-Plans entspricht und dem Willen der B-Plan Begründung nicht zuwider läuft.